Durchführung einer bescheidmäßig vorgeschriebenen Brandsicherheitswache.
Tätigkeiten am Einsatzort
Zeitgerechter Kontrollgang vor der Veranstaltung. Keine Beanstandungen feststellbar. Keine Vorfälle während der Veranstaltung. Beim Abschußkontrollgang ebenfalls keine Gefährdungen mehr feststellbar.