Das 1. Gebot Die Partnerin eines Feuerwehrmannes hat sich ganz zur Feuerwehr gehörig zu fühlen.
Das 2. Gebot Die Frau hat dafür zu sorgen, dass der Mann pünktlich und regelmässig zur Übung erscheint.
Das 3. Gebot Wenn sich der Mann nach der Übung noch im Kameraden- kreis aufhält ( feuchte Übung ) und dadurch verspätet nach Hause kommt, darf er nicht mit Schimpfen empfangen werden, denn auch diese Übungen sind Bestandteil des Feuerwehrdienstes.
Das 4. Gebot Die Feuerwehruniform ist so zu bewahren, dass sie jeder - zeit griffbereit ist.
Das 5. Gebot Bei einem Alarm hat die Frau noch rascher als der Mann aufzustehen, demselben alle Kleidungsstücke zu reichen, damit er schneller zum Gerätehaus kommt.
Das 6. Gebot Die Stiefel sind eventuell im Laufschritt dem Manne nach- zutragen, damit er nicht in Strümpfen zum Brandort kommt.
Das 7. Gebot Das Liegen auf dem Zipfel des Nachthemdes vom Manne oder das Festhalten am Schlafanzug bei Brandalarm ist streng verboten und kann dadurch Bestrafung nach sich ziehen, dass der Mann zu spät zur Einsatzstelle kommt.
Das 8. Gebot Wenn der Mann nass und durchfroren von der Einsatz - stelle nach Hause kommt, ist das Bett gut vorzuwärmen, damit sich der Mann bestimmt nicht erkältet !
Das 9. Gebot Die vom Einsatzdienst verschmutzten Kleider sind ge - wissenhaft und ohne Murren zu reinigen, denn sie sind das Ehrenkleid des Feuerwehrmannes ( als Gegen - leistung kann die Frau eine Anzahl Küsse oder das Reinigen ihrer Schuhe verlangen ! )
Das 10. Gebot Sämtliche Gebote sind genau zu befolgen und nach 25 Jahren hat die Feuerwehrfrau eine Ehrenurkunde für gewissenhafte Pflichterfüllung von der Feuerwehr zu erwarten.
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