Bei Veranstaltung bescheidmäßig vorgeschriebenen Brandsicherheitswache.
Tätigkeiten am Einsatzort
Ordnungsgemäße Durchführung der vorgeschriebenen Brandsicherheitswache. (GZ.11/63/3/Ratz.486-2013/Sp/Fa) Zeitgerechter Kontrollgang vor der Veranstaltung. Keine Beanstandungen feststellbar. Beim Abschlußkontrollgang ebenfalls keine Gefährdung mehr feststellbar.