Durchführung einer bescheidmäßig vorgeschriebenen Brandsicherheitswache, im Zuge einer Vorstellung auf der Seebühne.
Tätigkeiten am Einsatzort
Zeitgerechter Kontrollgang vor der Veranstaltung. Keine Beanstandungen feststellbar. Beim Abschlußkontrollgang ebenfalls keine Gefährdung mehr feststellbar.